Re: Spiel weitergeben bzw. verkaufen
Moin,
das ist leider nicht möglich. Das Urteil des EuGH bezieht sich auf Anwendungssoftware (z.B. Bürosoftware, etc.) und nicht auf Spiele.
Für Spiele gibt es ein Urteil das genau das Gegenteil aussagt.
Im oben genannten Beispiel ist zwar eine andere Plattform genannt, die Rechtlage ist jedoch identisch.
Gruß