Forum Discussion
Ich habe eine Antwort auf Twitter bekommmen:
,,Hey, wir haben euer Feedback gehört und weitergeleitet 🙂. Allerdings haben wir zu einer Neuvertonung zu diesem Zeitpunkt nichts anzukündigen. --EA“
- 7 years agoDie gleiche Antwort hab ich auch bekommen das heiß sie haben endlich davon mit bekommen wir müssen einfach auch hoffen das eine neuvertonjng entstanden kommt
- 7 years ago
@Deathtrooper1220 Bitte auch immer den Link mitschicken, damit alle deine Quelle prüfen können:
https://twitter.com/EA_Germany/status/1069872727933231104
Ich habe mich bei Twitter auch zu der Stellungnahme geäußert. Es ist wirklich scharf zu kritisieren, dass die deutsche Community nicht erfährt, ob für Dooku/Anakin die originalen Synchronschauspieler eingesetzt wurden. Daran glaube ich sowieso nicht mehr, aber es wäre gut zu wissen.
Grüße,
AdmiralSarlacc
- 7 years agoWen das so ist dann müssen die noch mehr spams davon bekommen wieso die das machen und nicht die originalen Verteilungen einsetzen
- 7 years ago
Ich kann dir sagen warum unsere 4 neuen Helden schlampige Übersetzungen sowie schlecht gecastete Stimmen haben. Die Verantwortlichen interessieren sich nicht für Star Wars. Die machen ihren Job und damit ist es getan. Legendäre Filmzitate aus der deutschen Übersetzung werden nicht recherchiert und ignoriert, weder noch die originalen Synchronsprecher versucht zu imitieren.
Count Dooku und Anakin werden andere Helden duzen, weil der Übersetzer keine Ahnung von Star Wars hat, geschweige denn die Filme gesehen hat.
Die Stimmen werden von Menschen eingesprochen, die keine vernünftige Einweisung erhalten, wie sie die Helden sprechen sollen.
Das Spielerlebnis ist für mich sehr geschmälert. Es macht einfach keinen Spaß mit Obi-Wan zu spielen.
Und was mich noch mehr ärgert, die Verantwortlichen wurden bereits für diese Schlechtleistung bezahlt. Genau ist die Synchro/Übersetzung nämlich, eine Schlechtleistung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schlechtleistung
Die Verantwortlichen müssen diese Schlechtleistung nach §§ 323 Abs. 1, Abs. 5 Satz 2 BGB, § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB ohne weiteres Entgeld beheben. Also den Sprecher erneut einladen und die Übersetzungen korrigieren sowie neu einsprechen.
Grüße,
AdmiralSarlacc