Forum Discussion
icblade
3 days agoNew Ace
EA_Poppy leider ist das nicht ganz so einfach wie du das hier darstellst.
Da es sich um einen Kauf durch einen Minderjährigen handelt (beschränkte Geschäftsfähigkeit) wäre eine Rückerstattung gar nicht mal so unrealistisch. Natürlich müsste man eindeutig beweisen, dass der Sohn den Kauf getätigt hat (was ziemlich sicher unmöglich sein wird) aber rein theoretisch wäre der Kaufvertrag bei fehlender Zustimmung der Eltern nachträglich unwirksam (außer er hat es direkt mit seinem eigenen Taschengeld sofort bezahlt).