Wenn du in nen Laden für spanische Spezialitäten gehst und dir auf Spanisch ein Serrano-Schinken für 30,00 € angeboten wird, obwohl er eigentlich 300,00 € Wert ist, denkst du ja erstmal du hast ein Schnäppchen gemacht. Wenn dir dann aber ein Saftschinken in nem Wert von 1,50 € gegeben wird, würdest du dich doch auch wundern, bzw dein Geld zurückverlangen, weil du das Gefühl hast dass du verarscht wurdest.
Ist hier doch nichts anderes, mit dem Unterschied, das EA einigen Spielern das versprochene auch gegeben hat, während andere leer ausgegangen sind und man hier offensichtlich auch nichts von EA erwarten kann. Eine Erklärung bleibt EA dabei schuldig. Beim vorangegangenen Wurstbeispiel würdest du dabei sogar noch besser bei wegkommen, da du im Zweifel zumindest dein gezahltes Geld zurückbekommst, kann man hier ja anscheinend auch nicht erwarten - sollte aber ja möglich sein wenn EA es angeblich auch überprüfen kann, wer das Spiel auf spanisch spielt und wer eben nicht.
Dieser Einwand würde so oder so auch ins leere gehen. Wenn man ein Angebot macht, gibt man eine Willenserklärung mit Rechtsbindungwsillen ab, sobald diese angenommen wird (online also durch den Kauf des Packs), kommt der Vertrag zum vereinbarten Inhalt zustande. Das gilt auch in Spanisch. Deshalb hat man eine vertragliche Vereinbarung für eein pack mit dem Inhakt einer 91+ Ikone gegen den Kaufpreis von 30,00 € oder 475k Müzen. Zumindest die Gegenleistung, also der Kaufpreis wurde erbracht. Die Leistung von EA, also der vereinbarte Inhalt, wurde hingegen nicht erbracht. Die meisten stehen jetzt ohne beides da und einige wenige dürfen sich freuen - am meisten aber EA. In der Regel wird auf nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen mit einer zivilrechtlichen Klage reagiert. Diese enden in der Regel auch damit, das der Beklagte den erhaltenen Kaufpreis zumindest rückerstatten muss. Da EA (und einige Forenmitglieder auch) anscheinend der Meinung sind es sich Online um einen rechtsfreien Raum handelt, wird sich eben die Freiheit herausgenommen einfach auf eine Unberechtigung zu verweisen.
Kunden gewinnt dieses Unternehmen damit jedenfalls nicht und wer weiß, vllt nutzt irgendjemand dann auch mal seine Rechtsschutzversicherung, dafür sind sie da und sie wurden auch schon für kleinere Beträge genutzt.